An die Eltern
und Sorgeberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
an rheinland-pfälzischen Grundschulen und
verbundenen Grund- und Realschulen
28. Januar 2021
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
am kommenden Montag sollte der Wechselunterricht für die Kinder der ersten bis vierten Klasse beginnen. Sie und Ihre Kinder haben sich auf diesen Tag gefreut. Die Schulen haben für diesen Tag bereits mit großem Engagement die Vorbereitungen getroffen.
Leider können wir am 1. Februar 2021 diesen Schritt zu mehr Öffnung nicht gehen – mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die aktuelle Situation: Gestern sind im benachbarten Baden-Württemberg landesweit 13 weitere Fälle von neuen Virusvarianten bekannt geworden. Wir haben uns deshalb gestern Abend und heute früh mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz über die geänderte Infektionslage beraten.
Während die Experten den Übergang in den Wechselunterricht bislang ebenso wie wir für verantwortbar hielten, bei einer landesweiten Inzidenz von unter 100, die stetig weiter sinkt, haben sie angesichts des neuesten Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg dazu geraten, den geplanten Übergang in den Wechselunterricht – und damit eine weitere Öffnung und mehr Kontakte – auch in Rheinland-Pfalz zunächst zurück-zustellen. Zwar entwickeln sich die Zahlen bei uns weiter sehr positiv und stetig in die richtige Richtung. Da die Art und die Bedeutung dieser Virusvarianten im Moment nicht bekannt sind, haben uns die Experten zunächst zur Vorsicht bei weiteren Öffnungen geraten. Die Situation ist neu zu bewerten, sobald generell belastbare Informationen vorliegen. Diesem Rat folgen wir.
Ich hatte stets betont, dass der Übergang in den Wechselunterricht zum 1. Februar 2021 unter dem Vorbehalt stehen muss, dass die Infektionslage ihn zulässt. Dies können wir derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit sagen. Ein langsameres Vorgehen ist deshalb jetzt in besonderem Maße das Gebot der Stunde, damit wir die Erfolge, die wir erzielt haben, nicht verspielen. Der Fernunterricht wird daher zunächst fortgesetzt. Die Notbetreuung wird wie bisher unter den geltenden Hygieneregeln weiter angeboten. Dagegen bestehen aufgrund der guten und erfolgreichen Hygienekonzepte, der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht nach Aussage der Experten keine Bedenken. Für die Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen werden wir zudem die Maskenpflicht in Anlehnung an die Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und in der Schülerbeförderung spezifizieren und dort medizinische Masken in der Notbetreuung vorschreiben.
Ich bedaure sehr, dass wir den Öffnungsschritt hin zum Wechselunterricht nun zu-nächst zurückstellen müssen. Sie können sich vorstellen, dass uns die Entscheidung alles andere als leichtgefallen ist. So wie es für Sie und Ihre Kinder, aber auch für viele Lehrerinnen und Lehrer nicht leicht ist. Die Entscheidung ist aber der richtige Weg und sie entspricht dem, was wir von Anfang an in der Pandemie getan haben: So viel Schule wie verantwortbar zu ermöglichen.
Wir werden Sie – auch über Ihre Schulen – in den nächsten Tagen über die weiteren Schritte informieren.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig